Warum machen die Ruhrknappen das???

Wir haben eine Stellungnahme für heute abend angekündigt, indem wir zwar viel Altes, aber auch viel Neues zu berichten haben. Denn gehört hat jeder irgendetwas, aber Hintergrundinformationen fehlen.

So fragen denn auch die ersten Pressemitteilungen, welches Interesse WIR an diesen Berichten haben.

Die Antwort lautet:

Wir wollen eine umfassende Aufklärung.

Unsere Fragen blieben bisher aber immer mit dem Hinweis auf Vereinsinternas unbeantwortet.  Aufsichtsratsmitglieder wechseln beim SFCV häufiger als andere ihre Unterwäsche, weil sie die Mißstände durchschaut haben und das nicht mehr verantworten können, sich aber zur Verschwiegenheit verpflichtet haben und der SFCV den ehrenamtlich tätigen Aufsichtsratsmitgliedern mit rechtlichen Konsequenten droht, falls etwas an die Öffentlichkeit gelangt.

Doch wir alle, die Mitglied beim SFCV e.V. sind, haben eine einfache vereinsrechtliche Möglichkeit, endlich aus eigenem Recht eine Klärung zu verlangen. Das Problem ist nur, die formalen Voraussetzungen hierfür sind extrem hoch.

Denn bei allen Absicherungen, die für den Fortbestand der bisherigen Vereinspolitik vorgenommen werden konnten, gibt es eine zwingende Rechtsvorschrift, die nicht ausgeschlossen werden kann und die auch in der Satzung des SFCV festgeschrieben ist:

§ 21 Abs. 1 S. 2 der Satzung des SFCV besagt:

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.

Daran ist es bisher gescheitert, da fast keine Informationen vorliegen, so dass sich kaum jemand  einem Antrag nach § 21 Abs. 1 der SFCV-Satzung anzuschließen vermochte. Also haben wir die öffentliche Diskussion gesucht, die ja nunmehr auch in zahlreichen Foren im Internet erfolgt.

Egal ob Freund oder Feind des Vorstandes des SFCV: Die Meinung ist eindeutig. Jeder will Aufklärung, damit endlich Ruhe einkehrt.

Genau dafür benötigen wir neben den rund 60 uns bisher unterstützenden Fanclubs allerdings eine breitere Mitwirkung, nämlich 25 % aller Mitglieds-Fanclubs des SFCV.

Wir werden dann in den nächsten Tagen ein rechtlich einwandfreies Einladungsbegehren nebst den Tagesordnungspunkten auf unserer Homepage zum download zur Verfügung stellen, welches ihr dann an uns zurücksenden könnt. Bei Erreichen der 25 % werden wir den Antrag beim SFCV-Vorstand einreichen.

Dieser muss dann sofort einberufen. Falls nicht, werden die Ruhrknappen beim Amtsgericht unverzüglich die Ermächtigung zur Einberufung gem. § 37 Abs. 2 BGB einklagen.

Es liegt nunmehr an euch selber, abschließende Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Nur postet uns künftig nicht mehr, was wir alles wissen oder nicht wissen können, oder was ihr besser wisst, wenn ihr euch jetzt dieser Klärung durch einen unabhängigen Untersuchungsausschuß verschließt.

Denn eines dürft ihr nicht vergessen. Das höchste Organ des SFCV ist nicht der Vorstand und auch nicht der Aufsichtsrat, sondern die Mitgliederversammlung.

Und wenn die Mitgliederversammlung eine umfassende Aufklärung anordnet, muss jedes Vorstandsmitglied und jedes Aufsichtsratsmitglied umfassend Rechenschaft und Auskunft erteilen. Das gilt übrigens auch für bereits ausgeschiedene Aufsichtsräte. Die bisher angeordnete Verschwiegenheitsverpflichtung gilt dann nicht mehr.

Sollte sich dennoch der eine oder andere weigern, Auskunft zu erteilen, kann er auf Rechnungslegung und Auskunft verklagt werden. Weigert er sich immer noch, kann gegen ihn gem. § 888 Abs. 1 ZPO ein Ordnungsgeld bis 25.000,00 € oder Ordnungshaft (Beugehaft) bis zu 6 Monaten verhängt werden.

Es liegt also ausschließlich an euch, ob ihr an einer Klärung interessiert seid und damit allen Gerüchteküchen ein Ende bereiten wollt, auch auf die Gefahr, dass an den Gerüchten mehr wahr sein könnte, als ihr euch vorstellen könnt.

Alles weitere folgt heute ab 20.00 Uhr.

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