Auf dem Rasen läuft es beim FC Schalke 04 derzeit rund, über den erfolgreichen Saisonauftakt freut sich auch Ender Ulupinar sehr. Vom Spiel am Samstag in Bremen ist der 42-Jährige auch am Montagvormittag noch begeistert.

Der Gelsenkirchener ist schon seit frühester Kindheit großer Schalke-Fan, außerdem vertretungsberechtigter Geschäftsführer der "Schalke Fan Feld GmbH", dem Friedhof für Schalke-Fans in Bulmke. Die Mitglieder des Schalker Fan-Club Verbands (SFCV) wählten Ulupinar im Dezember 2014 in den Aufsichtsrat des SFCV. Nach seiner Wahl wurde er sogar zum Vorsitzenden des sechsköpfigen Gremiums, dem auch Schalkes Finanzvorstand Peter Peters als Vertreter des Vereins angehört, gewählt.

Ender Ulupinar versteht seine Aufgabe als Aufsichtsratsvorsitzender des SFCV wie folgt: "Ich habe zum einen eine beratende Tätigkeit, zum anderen habe ich eine Aufsichtspflicht, der ich auch nachgekommen bin." Jetzt sieht sich Ulupinar in der Ausführung seines Amtes gehindert. Der SFCV-Vorstand würde ihm die Aufsicht verwehren, berichtet Ulupinar. "Zwei Vorstandsmitglieder haben mir letzte Woche Dienstag in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass mir die Kontrollfunktion entzogen wurde", erklärt Ulupinar, der von einem "großen Missverständnis" ausgeht.

Als Begründung habe man ihm nämlich mitgeteilt, dass "formelle Fehler" vorliegen, er gar nicht das Recht habe, Mitglied des Aufsichtsrats zu sein. Ulupinar, der sogar mal für die Amateure des FC Schalke 04 gespielt hat, stellt klar: "Ich erfülle die formellen Voraussetzungen, Vorstandsmitglieder des Fan-Club Verbandes haben mich im letzten Jahr sogar bestärkt, dass ich mich zur Wahl stelle. Der Wahlausschuss hat mich anschließend einstimmig zur Wahl zugelassen. Es ist also alles rechtens." Zur Klärung hat Ulupinar ebenso wie der Vorstand des Schalker Fan-Club Verbands einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
 

Der Ehrenrat wurde informiert

Um als Aufsichtsrat kandidieren zu dürfen, muss laut Ulupinar eine von zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller müsse entweder eine fünfjährige Mitarbeit im Vorstand eines eingetragenen Fanclubs nachweisen können, oder aber eine dreijährige ehrenamtliche Mitarbeit beim Schalker Fan-Club Verband. Ulupinar erfüllt nach eigenen Angaben die zweite Voraussetzung: "Sonst hätte man mich ja wohl kaum zur Wahl zugelassen." 2013 wurde sein Antrag übrigens noch abgelehnt. Die Begründung: die Voraussetzung sei nicht erfüllt.

Ulupinar sei jetzt im Auftrag des Vorstands des SFCV sogar schriftlich informiert worden, dass der Schalker Ehrenrat über die Angelegenheit informiert wurde. Auch das irritiert Ulupinar, der das Gefühl nicht los werden kann, dass man ihn jetzt vom "Paulus zum Saulus" machen will. Eine offizielle Einladung des Ehrenrats liege aber noch nicht vor.

Ender Ulupinar stellt klar: "Ich habe mir absolut nichts vorzuwerfen. Ich habe meine Arbeit immer nach Recht und Gesetz durchgeführt und werde das auch weiterhin tun. Ein Gericht wird darüber entscheiden, ob ich weiterhin Mitglied des Aufsichtsrats sein werde. Aber ich blicke der Angelegenheit entspannt entgegen." Die für den heutigen Dienstag angesetzte Sitzung des Aufsichtsrats des Schalker Fan-Club Verbands wurde kurzfristig abgesagt.

Frank Arndt, Vorsitzender des Fan-Club Verbands, möchte den Fall nicht öffentlich kommentieren. "Die interne Prüfung läuft, deshalb gibt es von Seiten des Schalker Fan-Club Verbands zu diesem Zeitpunkt nichts dazu zu sagen."