Der Weg ist das Ziel

 

Am kommenden Donnerstag stimmt der SFCV über seine neue Satzung ab. Grund genug, um noch einmal für die Satzung die Werbetrommel zu rühren. So erschienen am vergangenen Freitag zur Bezirksversammlung des Bezirks 4 Alexander Rang, kooptiertes Vorstandsmitglied, ehrenamtlicher Berater und satzungsgemäß nicht legitimiertes Organ des SFCV in Verstärkung mit dem neuen Aufsichtsratsmitglied Michael Gayck aus dem Bezirk 1.

Ausgerechnet derjenige, der zum SFCV kam wie die Jungfrau zum Kinde, nämlich Alexander Rang, begrüßte den Bezirk 4 als Außenstehender und bot großzügigerweise an, den verlorenen Sohn mit offenen Armen wiederaufzunehmen.

Die Nachfrage vom Bezirksvorsitzenden Frank Böhm, wie er dazu komme, den Bezirk 4 als außenstehend zu betrachten, nur, weil man im Vorstand des SFCV Missstände aufgedeckt habe, blieb unbeantwortet.

Stattdessen wurde erneut die Unschuldsvermutung der betroffenen Personen angesprochen, was nach Alexander Rang ja auch die lange Verfahrensdauer der Staatsanwaltschaft belege. Diese Aussage stieß auf weiteren Diskussionsbedarf, als einzelne Versammlungsmitglieder, die mit den staatsanwaltschaftlichen Verfahrensweisen vertraut sind, die lange Verfahrensdauer gerade nicht als Indiz für deren Unschuld ausmachten.

 

Als Alexander Rang weiter berichtete, dass allen ehemaligen Angestellten des SFCV gekündigt worden seien und das eine insgesamt nicht näher bezifferte Abfindungssumme in 7-stelliger Höhe zur Vermeidung arbeitsgerichtlicher Verfahren gezahlt wurde, kam Unruhe im Versammlungssaal auf.

Alexander Rang begründete dies alleine mit wirtschaftlichen Erwägungen und dem unklaren Ausgang des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Von einer Verdachtskündigung hatte Alexander Rang offensichtlich ebensowenig gehört, wie ihm der Umstand bekannt war, dass eine Kündigung wegen arbeitsrechtlicher Verfehlungen nicht eine strafrechtliche Verurteilung voraussetzt.

Auf weitere Nachfragen korrigierte Alexander Rang seine Aussage und sagte, er habe es nicht so sehr mit Zahlen, es könnte auch nur eine 6-stellige Ablösesumme gewesen sein, gab aber zugleich an, dass Arndt und Saager eine höhere 6-stellige Abfindung erhalten haben.

 

Allein aus „wirtschaftlichen Gründen“ hätte man es wohl besser auf die arbeitsgerichtlichen Verfahren ankommen lassen sollen. Im Falle einer Niederlage wäre der SFCV zwar zahlungsunfähig gewesen, aber die ohnehin beabsichtigte Neuausrichtung hätte bei Neugründung eines Nachfolgevereins gerade einmal 300,00 € an Notar- und Gerichtskosten erfordert.

Zumal der weiche Fall von Arndt und Saager bekanntlich durch Anstellungsverträge beim FC Schalke 04 weiter abgemildert wurden.

 

Auch blieb unklar, wer die Kündigungen ausgesprochen hat. Denn zum Teil hätte der Vorstand sich selber kündigen müssen, zum Teil war der Vorstand gar nicht mehr ordnungsgemäß besetzt und damit nicht mehr handlungsfähig.

 

Ebenso unklar blieb, wo das Geld herkam, denn der SFCV hatte diese Geld nicht zur Verfügung. Alexander Rang deutete ein dahingehendes finanzielles Engagement von Schalke 04 an.

 

Aber die Frage nach dem „Warum“ blieb unbeantwortet.

 

Vielleicht fürchtete jemand das Brechen des Schweigens auch mehr als aussichtsreiche arbeitsrechtliche Prozesse.

Nachdem wohl weitere Millionen in Richtung ehemaliger Vorstand des SFCV geflossen sind, teilte Herr Alexander Rang mit, dass man bereits wieder eine neue Mitarbeiterin eingestellt habe.

 

Hierüber zeigte sich Aufsichtsratsmitglied Michael Gayck mehr als verwundert, weil er über diese Einstellung erst im Nachhinein informiert wurde. Herr Rang meinte, dass der Aufsichtsrat zu dieser Verpflichtung nicht anzuhören war, da der monatliche Lohn unter der Grenze von 5.000,00 € läge.

Dies stimmt allerdings nicht, da § 14 Abs. 2 der Satzung des SFCV die Zustimmung des Aufsichtsrates für alle Geschäfte erfordert, die einen jährlichen Gegenstandswert von 5.000,00 EUR übersteigen.

Also beginnt der Neuanfang gleich mal mit einem eklatanten Satzungsverstoß, indem sich der Vorstand erneut über Satzung und Aufsichtsrat hinwegsetzt.

 

Michael Gayck berichtete ferner, dass die satzungsgemäße Arbeit des Aufsichtsrates nicht gewährleistet sei. Der Vorstand tage immer gemeinsam mit dem Aufsichtsrat, um etwaige Beanstandungen gleich im Keim zu ersticken.

Auch verweigere der Vorstand dem Aufsichtsrat Einsicht in wichtige Unterlagen, meist mit der Begründung, es läge angeblich alles bei der Staatsanwaltschaft, was zumindest für neue Geschäftsvorgänge eine überraschende Erklärung ist.

Es scheint so, als sei Michael Gayck nach dem Ausscheiden von Ender Ulupinar der einzige Aufrichtige beim SFCV, der wirklich an einer Aufklärung interessiert ist. Und das, wir erinnern uns, obwohl Michael Gayck der Wunschkandidat von RR und FA war.

 

Als Fazit von der Bezirksversammlung blieb zurück, dass Vorstand und ein Großteil des AR nach wie vor versucht, Dinge zu vertuschen, die sich nicht mehr vertuschen lassen, aber dass mit Michael Gayck ein weiterer enger Getreuer diese Zustände mit seinem Gewissen nicht mehr verantworten kann.

 

Kommen wir zum Höhepunkt der Bezirksversammlung: Die Satzungsänderung.

 

Sprachlich hat sich ein wenig geändert, wie aber bereits der Vorbericht von Michael Gayck gezeigt hat, wird sich tatsächlich nicht sehr viel ändern.

Im Wesentlichen bleiben drei wichtige Fragen ungeklärt:

Bei dem Aufgabenbereich, den der Vorstand erbringen muss, lässt sich ein unentgeltliches Ehrenamt nur schwer vorstellen. Wenn Aufwandsentschädigungen gezahlt werden sollen, ist deren Höhe ungeklärt.

 

Die Befugnisse des neuen Beirates sind gegenüber dem früheren Aufsichtsrat weiter abgeschwächt worden.

 

Nach wie vor ist der neue Vorstand berechtigt, über 5.000,00 € je Einzelfall ohne Zustimmung des Beirates zu verfügen. Dieser Betrag wurde aber auf das Wirtschaftsjahr nicht gedeckelt, so dass der Vorstand täglich über beliebig viele Einzelzahlungen bis 5.000,00 € frei verfügen könnte.

Bei 10 Verfügungen könnten an nur einem Tag 50.000,00 € den Eigentümer wechseln.

 

Auf diese Möglichkeit angesprochen, gab Alexander Rang freimütig zu, dass man über eine Deckelung nicht nachgedacht habe und die Satzung bereits jetzt schon reformbedürftig sei. Er müsse selber eingestehen, dass dort nachgebessert werden muss.

Über die Satzung könne aber nur im Ganzen abgestimmt werden, so dass eine Änderung jetzt auch nicht mehr möglich sei.

 

Warum dann über eine Satzung abstimmen, wenn die Verantwortlichen bereits jetzt schon selber einräumen müssen, dass die Satzung mängelbehaftet ist.

 

Wir jedenfalls haben unsere Entscheidung für Donnerstag bereits getroffen, auch wenn der SFCV den Ruhrknappen Bottrop bis heute noch keine Einladung hat zukommen lassen.

 

Alexander Rang sicherte aber Frank Böhm zu, dass der Einlass für die Ruhrknappen kein Problem darstellen wird, er kümmert sich persönlich darum, dass die Ruhrknappen selbstverständlich Einlass erhalten werden.

 

Na dann, Glück Auf

 

 

 

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